Ausbildungsstruktur

Das Saarbrücker Gestalt Institut (SGI) bietet drei unterschiedliche Ausbildungsgänge für Personen mit verschiedenen Grundvoraussetzungen an:

I. Ausbildung in Gestaltpsychotherapie (4 Jahre)

II. Abschluß Klinische Gestaltpsychotherapie (5 Jahre)

III. Ausbildung in Gestaltberatung (3 Jahre)

 

Ziel der Ausbildung

Ziel der Ausbildung ist die Erweiterung der persönlichen, beruflichen und therapeutischen Kompetenzen der Teilnehmer/innen um die Konzepte und Methoden der Gestalttherapie sowie ihre Integration in das persönliche Arbeitsfeld.

Sie soll dazu befähigen, Menschen in Lebenskrisen in Einzel- und Gruppentherapie effektiv zu beraten bzw. Menschen mit unterschiedlichsten klinischen Störungsbildern wie Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Süchten und psychosomatischen Störungen psychotherapeutisch wirksam zu behandeln.

 

Gliederung der Ausbildungen

I. Ausbildung in Gestaltpsychotherapie

1. Zulassungsbedingungen

Formale Voraussetzungen: Die Bewerber müssen ein Studium in Human- und Sozialwissenschaften (Psychologie, Medizin, Pädagogik, Sozialarbeit/-pädagogik, Heilpädagogik o.ä.) abgeschlossen haben oder vor dem Abschluß stehen. Ausnahmeregelungen können ggf. mit der Institutsleitung getroffen werden.

Der Ausbildungsantrag ist mit einem Lebenslauf, Lichtbild und der Anmeldung zu einem Auswahlseminar an das Institut zu senden.


2. Auswahlseminar

Es dient dazu, sich mit dem Ansatz der Gestalttherapie vertraut zu machen und selbst zu beurteilen, ob der eigene Wachstumsprozeß dadurch wirksam unterstützt werden kann.

Entscheidungskriterien für die Eignung zur Ausbildung sind:
- Kontaktfähigkeit
- Achtung der Integrität anderer Menschen
- Mitfühlen
- Emotionale Belastbarkeit
- Experimentierfreudigkeit


3. Zulassung

Die endgültige Entscheidung über die Zulassung zur Ausbildung trifft die Auswahlseminarleitung.


4. Zeitliche Dauer und Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung erstreckt sich in berufsbegleitender Form über eine Dauer von 4 Jahren und umfaßt ca. 1480 Stunden.
Sie gliedert sich in Grund-, Mittel-, Ober- und Supervisionsstufe, zwei Intensivseminare eingeschlossen (ca. 800 Std.) plus 100 Std. supervidierte therapeutische Praxis in der Ausbildungsgruppe. Eine Gestalt-Einzeltherapie (mind. 120 Std.) bei einem/er vom Institut autorisierten Gestalttherapeuten/in ergänzt die Ausbildung.
Daneben sind die Teilnehmer/innen verpflichtet, Peer-Gruppen zu bilden, die, ohne Ausbildungstrainer, sich während der gesamten Ausbildungszeit im Abstand von etwa 2 Wochen treffen (200 Std.). Schwerpunkte sind dabei im ersten Jahr die Diskussion theoretischer Fragen, im 2. Jahr Kleingruppenarbeit und im 3. Jahr und danach kollegiale Supervision der therapeutischen Praxis.
In einem Studienbuch, welches jede/er Teilnehmer/in zu Beginn der Ausbildung bekommt, sind alle Seminare zu bescheinigen. Nach Erfüllung der Ausbildungsanforderungen und nach einem Abschlußkolloquium mit der Ausbildungsleitung schließt die Ausbildung mit der Vergabe des Zertifikats ab.
Die Ausbildungsleitung ist berechtigt, ohne das Nennen von Gründen, Teilnehmern die Ausbildung am Institut zu verweigern oder an besondere Bedingungen zu knüpfen.


5. Inhalte der Ausbildung

a) Grundstufe

Die Grundstufe dient der intensiven Selbsterfahrung des/der Ausbildungskandidaten/in. Er/Sie soll Einblick gewinnen in die eigene Psychodynamik und sich mit eigenen konfliktbedingten Behinderungen auseinandersetzen. Gleichzeitig soll seine/ihre Fähigkeit zu Empathie, Spontaneität, Selbst- und Fremdwahrnehmung gesteigert und seine/ihre Kontaktfähigkeit erweitert werden. Außerdem werden Kenntnisse der theoretischen Grundlagen der Gestalttherapie vermittelt. Themen sind u.a. die historischen Wurzeln der Gestalttherapie; Menschenbild und Grundkonzepte (Holismus, Feld, Polaritäten, Kontakt/Support, Selbst, Bewußtheit, Hier-und-Jetzt etc.); relevante Grundlagen der Gestaltpsychologie.

Parallel zur Grundstufe liegt der Beginn der Gestalt-Einzeltherapie, die normalerweise die gesamte Ausbildung begleitet. Ziel der Einzeltherapie ist dabei sowohl die intensive Eigentherapie als auch der lernende Umgang mit der Gestalt- Einzeltherapie.

b) Mittelstufe

In der Mittelstufe liegen die Schwerpunkte auf der methodischen Arbeit in Kleingruppen und in diesem Rahmen der Fortsetzung der Selbsterfahrung. Hinzu kommt die Arbeit mit dem "Awareness-Konzept" der Gestalttherapie (Sensory Awareness - Selbsterfahrung). Die begleitende Theoriearbeit umfaßt Themen wie: Fokus: Inhalt vs. Prozeß; der Kontakt-Zyklus; Grenzen und Grenzstörungen: Introjektion, Projektion, Retroflexion, Deflektion, Konfluenz; Gestalttherapeutische Methodenlehre: Phänomenologisches Explorieren, Dialog, Paradoxe Theorie der Veränderung, Aktives Experimentieren, Arbeit mit dem Widerstand. Dabei ist die Theorie nach der vom Institut vorgegebenen Literaturliste vorzubereiten und durch Durcharbeiten in der Peergruppe zu vertiefen.

c) Oberstufe

Die Fortsetzung der methodischen Arbeit in Kleingruppen, das Üben der eigenständigen Leitung einer Gruppe sowie die Entwicklung des persönlichen Arbeitsstils stehen im Mittelpunkt des 3. Ausbildungsjahres. Gleichzeitig beginnt die eigene gestalttherapeutische Arbeit mit Klienten im persönlichen Tätigkeitsfeld und deren Supervision in der Ausbildungsgruppe.
Außerdem werden diagnostische Fragen der Anamneseerhebung, Interviewtechnik, Diagnosestellung und Therapieplanung behandelt. Eine für die Gestalttherapie relevante theoretische Auseinandersetzung mit verschiedenen klinischen Störungsbildern wie Depressive Störungen, Angststörungen und Persönlichkeitsstörungen sowie Fragen der praktischen Umsetzung vervollständigen die Thematik dieses Ausbildungsabschnitts.

d) Supervisionsstufe

Das 4. Ausbildungsjahr dient zum einen der direkten Supervision während der Ausbildungsseminare. Auch wird die klinisch-theoretische Auseinandersetzung mit Fragen der Behandlung von Persönlichkeitsstörungen fortgesetzt und durch spezifische Behandlungsaspekte bei Suchterkrankungen, psychosomatischen Störungen und bei Kriseninterventionen ergänzt.
Darüber hinaus wird die praxisbegleitende Supervision in der Ausbildungsgruppe und der Peer-Gruppe fortgesetzt.

e) Intensivseminare

Innerhalb von vier Jahren nehmen die Auszubildenden an zwei Intensivseminaren teil, die etwa zur Hälfte der Selbsterfahrung sowie der Vertiefung des theoretischen Verständnisses der Gestalttherapie und ihrer Methoden dienen.


6. Gestalt-Einzeltherapie

Die Gestalt-Einzeltherapie sollte während des 1. Ausbildungsjahres begonnen werden. Sie beträgt mindestens 120 Stunden. Um den Platz für die Therapie müssen sich die Kandidaten/innen selbst bemühen.
Ziel der Einzeltherapie ist eine intensive Auseinandersetzung mit der eigenen Problematik und ein lernender Umgang mit der Gestalt-Einzeltherapie.


7. Zulassungsarbeit

In einer mind. 20 Behandlungsstunden umfassenden Arbeit (ca. 20-seitig) soll sowohl der theoretische Hintergrund des therapeutischen Prozesses unter Heranziehung der allgemeinen Neurosenlehre als auch die gestalttherapeutische Begründung des Therapieverlaufs dargestellt werden. Durch diese Arbeit sollen sowohl die theoretischen als auch die methodischen Kenntnisse des/der Kandidaten/in deutlich sichtbar werden. Die Annahme der Arbeit ist Voraussetzung für das Abschlußkolloquium.


8. Graduierung

Im Abschlußkolloquium mit zwei Ausbildungsleitern soll der fachliche und persönliche Entwicklungsstand des/der Kandidaten/in sichtbar werden. Das Gespräch dauert 45 Minuten und endet nach bestandener Prüfung mit der Vergabe des Zertifikats. Als Voraussetzung dafür dienen:

a) Studienbuch
b) Bescheinung des/der Einzeltherapeuten/in
c) Zulassungsarbeit
d) Einzahlung der Graduierungsgebühr.

 

II. Abschluß Klinische Gestaltpsychotherapie (5 Jahre)

Auszubildende, die ein Studium der Psychologie oder Medizin abgeschlossen haben, können die 4-jährige Ausbildung mit dem Abschluß "Klinische Gestaltpsychotherapie" beenden.
Dazu müssen im 3. und 4. Jahr der Ausbildung jeweils zwei fortlaufende Therapien protokolliert werden.

Neben der Supervision in der Ausbildungsgruppe und der kollegialen Supervision in der Peer-Gruppe werden in 50 Stunden Einzelsupervision (bzw. Einzelsupervision in einer Kleingruppe) 200 weitere Stunden Behandlungspraxis (also etwa jede 4. Stunde) supervidiert.

 

III. Ausbildung in Gestaltberatung (3 Jahre)

1. Zulassungsbedingungen

Die Aufnahme zur Ausbildung in Gestaltberatung ist für Teilnehmer/innen möglich, die in helfenden Berufen (beratende soziale, pädagogische, seelsorgerische etc. Tätigkeiten) arbeiten. Ausnahmeregelungen können ggf. mit der Institutsleitung getroffen werden.
Das Eingangsseminar will die Interessenten mit der Gestalttherapie vertraut machen und stellt gleichzeitig ein Auswahlverfahren für die Ausbildung dar.


2. Zeitliche Dauer und Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung erstreckt sich in berufsbegleitender Form über eine Dauer von 3 Jahren und umfaßt ca. 940 Stunden.
Sie gliedert sich in Grund-, Mittel- und Oberstufe, ein Intensivseminar eingeschlossen (ca. 600 Std.) plus 50 Std. supervidierte therapeutische Praxis in der Ausbildungsgruppe. Eine Gestalt-Einzeltherapie (mind. 60 Std.) bei einem/er vom Institut autorisierten Gestalttherapeuten/in ergänzt die Ausbildung.
Daneben sind die Teilnehmer/innen verpflichtet, Peer-Gruppen zu bilden, die, ohne Ausbildungstrainer, sich während der gesamten Ausbildungszeit im Abstand von etwa 2 Wochen treffen (150 Std.). Schwerpunkte sind dabei im ersten Jahr die Diskussion theoretischer Fragen, im 2. Jahr Kleingruppenarbeit und im 3. Jahr kollegiale Supervision der beraterischen Praxis.
In einem Studienbuch, welches jede/er Teilnehmer/in zu Beginn der Ausbildung bekommt, sind alle Seminare zu bescheinigen. Nach Erfüllung der Ausbildungsanforderungen und nach einem Abschlußkolloquium mit der Ausbildungsleitung schließt die Ausbildung mit der Vergabe des Zertifikats ab.
Die Ausbildungsleitung ist berechtigt, ohne das Nennen von Gründen, Teilnehmern die Ausbildung am Institut zu verweigern oder an besondere Bedingungen zu knüpfen.


3. Inhalte der Ausbildung

a) Grundstufe (1. Jahr)

Die Grundstufe dient der intensiven Selbsterfahrung des/der Ausbildungskandidaten/in. Er/Sie soll Einblick gewinnen in die eigene Psychodynamik und sich mit eigenen konfliktbedingten Behinderungen auseinandersetzen. Gleichzeitig soll seine/ihre Fähigkeit zu Empathie, Spontaneität, Selbst- und Fremdwahrnehmung gesteigert und seine/ihre Kontaktfähigkeit erweitert werden. Außerdem werden Kenntnisse der theoretischen Grundlagen der Gestalttherapie vermittelt. Themen sind u.a. die historischen Wurzeln der Gestalttherapie; Menschenbild und Grundkonzepte (Holismus, Feld, Polaritäten, Kontakt/Support, Selbst, Bewußtheit, Hier-und-Jetzt etc.); relevante Grundlagen der Gestaltpsychologie.

Parallel zur Grundstufe liegt der Beginn der Gestalt-Einzeltherapie (mind. 60 Std.), die normalerweise die gesamte Ausbildung begleitet. Ziel der Einzeltherapie ist dabei sowohl die intensive Eigentherapie als auch der lernende Umgang mit der Gestalt- Einzeltherapie.

b) Mittelstufe (2. Jahr)

In der Mittelstufe liegen die Schwerpunkte auf der methodischen Arbeit in Kleingruppen und in diesem Rahmen der Fortsetzung der Selbsterfahrung. Hinzu kommt die Arbeit mit dem "Awareness-Konzept" der Gestalttherapie (Sensory Awareness - Selbsterfahrung). Die begleitende Theoriearbeit umfaßt Themen wie: Fokus: Inhalt vs. Prozeß; der Kontakt-Zyklus; Grenzen und Grenzstörungen: Introjektion, Projektion, Retroflexion, Deflektion, Konfluenz; Gestalttherapeutische Methodenlehre: Phänomenologisches Explorieren, Dialog, Paradoxe Theorie der Veränderung, Aktives Experimentieren, Arbeit mit dem Widerstand. Dabei ist die Theorie nach der vom Institut vorgegebenen Literaturliste vorzubereiten und durch Durcharbeiten in der Peergruppe zu vertiefen.

c) Oberstufe (3. Jahr)

Die Fortsetzung der methodischen Arbeit in Kleingruppen, das Üben der eigenständigen Leitung einer Gruppe sowie die Entwicklung des persönlichen Arbeitsstils stehen im Mittelpunkt des 3. Ausbildungsjahres. Gleichzeitig beginnt die gestalt-beraterische Arbeit mit Klienten im persönlichen Tätigkeitsfeld und deren Supervision in der Ausbildungsgruppe.
Außerdem werden diagnostische Fragen der Anamneseerhebung, Interviewtechnik, Diagnosestellung und Therapieplanung behandelt. Eine für die Gestalttherapie relevante theoretische Auseinandersetzung mit verschiedenen klinischen Störungsbildern wie Depressive Störungen, Angststörungen und Persönlichkeitsstörungen sowie Fragen der praktischen Umsetzung vervollständigen die Thematik dieses Ausbildungsabschnitts.


4. Zulassungsarbeit

In der Zulassungsarbeit soll die Anwendung der Gestalttherapie im persönlichen Tätigkeitsfeld dargestellt werden.


5. Graduierung

Im Abschlußkolloquium soll mit 2 Ausbildungsleitern der fachliche und persönliche Entwicklungsstand des/der Kandidaten/in sichtbar werden. Das Gespräch dauert 45 Minuten und endet nach bestandener Prüfung mit der Vergabe des Zertifikats. Als Voraussetzung dafür dienen:

a) Studienbuch
b) Bescheinung des/der Einzeltherapeuten/in
c) Zulassungsarbeit
d) Einzahlung der Graduierungsgebühr.