Ausbildungsstruktur
Das Saarbrücker Gestalt Institut (SGI) bietet drei unterschiedliche Ausbildungsgänge für Personen mit verschiedenen Grundvoraussetzungen an:
I. Ausbildung in Gestaltpsychotherapie (4 Jahre)
II. Abschluß Klinische Gestaltpsychotherapie (5 Jahre)
III. Ausbildung in Gestaltberatung (3 Jahre)
Ziel der Ausbildung
Ziel der Ausbildung ist die Erweiterung der persönlichen, beruflichen und therapeutischen Kompetenzen der Teilnehmer/innen um die Konzepte und Methoden der Gestalttherapie sowie ihre Integration in das persönliche Arbeitsfeld.
Sie soll dazu befähigen, Menschen in Lebenskrisen in Einzel- und Gruppentherapie effektiv zu beraten bzw. Menschen mit unterschiedlichsten klinischen Störungsbildern wie Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Süchten und psychosomatischen Störungen psychotherapeutisch wirksam zu behandeln.
Gliederung der Ausbildungen
I. Ausbildung in Gestaltpsychotherapie
1. Zulassungsbedingungen
Formale Voraussetzungen: Die Bewerber müssen ein Studium in Human- und Sozialwissenschaften (Psychologie, Medizin, Pädagogik, Sozialarbeit/-pädagogik, Heilpädagogik o.ä.) abgeschlossen haben oder vor dem Abschluß stehen. Ausnahmeregelungen können ggf. mit der Institutsleitung getroffen werden.
Der Ausbildungsantrag ist mit einem Lebenslauf, Lichtbild und der Anmeldung zu einem Auswahlseminar an das Institut zu senden.
2. Auswahlseminar
Es dient dazu, sich mit dem Ansatz der Gestalttherapie vertraut zu machen und selbst zu beurteilen, ob der eigene Wachstumsprozeß dadurch wirksam unterstützt werden kann.
Entscheidungskriterien für die Eignung zur
Ausbildung sind:
- Kontaktfähigkeit
- Achtung der Integrität anderer Menschen
- Mitfühlen
- Emotionale Belastbarkeit
- Experimentierfreudigkeit
3. Zulassung
Die endgültige Entscheidung über die Zulassung zur Ausbildung trifft die Auswahlseminarleitung.
4. Zeitliche Dauer und Ablauf der Ausbildung
Die Ausbildung erstreckt sich in
berufsbegleitender Form über eine Dauer von 4 Jahren und umfaßt
ca. 1480 Stunden.
Sie gliedert sich in Grund-, Mittel-, Ober- und
Supervisionsstufe, zwei Intensivseminare eingeschlossen (ca. 800
Std.) plus 100 Std. supervidierte therapeutische Praxis in der
Ausbildungsgruppe. Eine Gestalt-Einzeltherapie (mind. 120 Std.)
bei einem/er vom Institut autorisierten Gestalttherapeuten/in
ergänzt die Ausbildung.
Daneben sind die Teilnehmer/innen verpflichtet, Peer-Gruppen zu
bilden, die, ohne Ausbildungstrainer, sich während der gesamten
Ausbildungszeit im Abstand von etwa 2 Wochen treffen (200 Std.).
Schwerpunkte sind dabei im ersten Jahr die Diskussion
theoretischer Fragen, im 2. Jahr Kleingruppenarbeit und im 3.
Jahr und danach kollegiale Supervision der therapeutischen
Praxis.
In einem Studienbuch, welches jede/er Teilnehmer/in zu Beginn der
Ausbildung bekommt, sind alle Seminare zu bescheinigen. Nach
Erfüllung der Ausbildungsanforderungen und nach einem
Abschlußkolloquium mit der Ausbildungsleitung schließt die
Ausbildung mit der Vergabe des Zertifikats ab.
Die Ausbildungsleitung ist berechtigt, ohne das Nennen von
Gründen, Teilnehmern die Ausbildung am Institut zu verweigern
oder an besondere Bedingungen zu knüpfen.
5. Inhalte der Ausbildung
a) Grundstufe
Die Grundstufe dient der intensiven Selbsterfahrung des/der Ausbildungskandidaten/in. Er/Sie soll Einblick gewinnen in die eigene Psychodynamik und sich mit eigenen konfliktbedingten Behinderungen auseinandersetzen. Gleichzeitig soll seine/ihre Fähigkeit zu Empathie, Spontaneität, Selbst- und Fremdwahrnehmung gesteigert und seine/ihre Kontaktfähigkeit erweitert werden. Außerdem werden Kenntnisse der theoretischen Grundlagen der Gestalttherapie vermittelt. Themen sind u.a. die historischen Wurzeln der Gestalttherapie; Menschenbild und Grundkonzepte (Holismus, Feld, Polaritäten, Kontakt/Support, Selbst, Bewußtheit, Hier-und-Jetzt etc.); relevante Grundlagen der Gestaltpsychologie.
Parallel zur Grundstufe liegt der Beginn der Gestalt-Einzeltherapie, die normalerweise die gesamte Ausbildung begleitet. Ziel der Einzeltherapie ist dabei sowohl die intensive Eigentherapie als auch der lernende Umgang mit der Gestalt- Einzeltherapie.
b) Mittelstufe
In der Mittelstufe liegen die Schwerpunkte auf der methodischen Arbeit in Kleingruppen und in diesem Rahmen der Fortsetzung der Selbsterfahrung. Hinzu kommt die Arbeit mit dem "Awareness-Konzept" der Gestalttherapie (Sensory Awareness - Selbsterfahrung). Die begleitende Theoriearbeit umfaßt Themen wie: Fokus: Inhalt vs. Prozeß; der Kontakt-Zyklus; Grenzen und Grenzstörungen: Introjektion, Projektion, Retroflexion, Deflektion, Konfluenz; Gestalttherapeutische Methodenlehre: Phänomenologisches Explorieren, Dialog, Paradoxe Theorie der Veränderung, Aktives Experimentieren, Arbeit mit dem Widerstand. Dabei ist die Theorie nach der vom Institut vorgegebenen Literaturliste vorzubereiten und durch Durcharbeiten in der Peergruppe zu vertiefen.
c) Oberstufe
Die Fortsetzung der methodischen Arbeit in
Kleingruppen, das Üben der eigenständigen Leitung einer Gruppe
sowie die Entwicklung des persönlichen Arbeitsstils stehen im
Mittelpunkt des 3. Ausbildungsjahres. Gleichzeitig beginnt die
eigene gestalttherapeutische Arbeit mit Klienten im persönlichen
Tätigkeitsfeld und deren Supervision in der Ausbildungsgruppe.
Außerdem werden diagnostische Fragen der Anamneseerhebung,
Interviewtechnik, Diagnosestellung und Therapieplanung behandelt.
Eine für die Gestalttherapie relevante theoretische
Auseinandersetzung mit verschiedenen klinischen Störungsbildern
wie Depressive Störungen, Angststörungen und
Persönlichkeitsstörungen sowie Fragen der praktischen Umsetzung
vervollständigen die Thematik dieses Ausbildungsabschnitts.
d) Supervisionsstufe
Das 4. Ausbildungsjahr dient zum einen der
direkten Supervision während der Ausbildungsseminare. Auch wird
die klinisch-theoretische Auseinandersetzung mit Fragen der
Behandlung von Persönlichkeitsstörungen fortgesetzt und durch
spezifische Behandlungsaspekte bei Suchterkrankungen,
psychosomatischen Störungen und bei Kriseninterventionen
ergänzt.
Darüber hinaus wird die praxisbegleitende Supervision in der
Ausbildungsgruppe und der Peer-Gruppe fortgesetzt.
e) Intensivseminare
Innerhalb von vier Jahren nehmen die Auszubildenden an zwei Intensivseminaren teil, die etwa zur Hälfte der Selbsterfahrung sowie der Vertiefung des theoretischen Verständnisses der Gestalttherapie und ihrer Methoden dienen.
6. Gestalt-Einzeltherapie
Die Gestalt-Einzeltherapie sollte während des
1. Ausbildungsjahres begonnen werden. Sie beträgt mindestens 120
Stunden. Um den Platz für die Therapie müssen sich die
Kandidaten/innen selbst bemühen.
Ziel der Einzeltherapie ist eine intensive Auseinandersetzung mit
der eigenen Problematik und ein lernender Umgang mit der
Gestalt-Einzeltherapie.
7. Zulassungsarbeit
In einer mind. 20 Behandlungsstunden umfassenden Arbeit (ca. 20-seitig) soll sowohl der theoretische Hintergrund des therapeutischen Prozesses unter Heranziehung der allgemeinen Neurosenlehre als auch die gestalttherapeutische Begründung des Therapieverlaufs dargestellt werden. Durch diese Arbeit sollen sowohl die theoretischen als auch die methodischen Kenntnisse des/der Kandidaten/in deutlich sichtbar werden. Die Annahme der Arbeit ist Voraussetzung für das Abschlußkolloquium.
8. Graduierung
Im Abschlußkolloquium mit zwei Ausbildungsleitern soll der fachliche und persönliche Entwicklungsstand des/der Kandidaten/in sichtbar werden. Das Gespräch dauert 45 Minuten und endet nach bestandener Prüfung mit der Vergabe des Zertifikats. Als Voraussetzung dafür dienen:
a) Studienbuch
b) Bescheinung des/der Einzeltherapeuten/in
c) Zulassungsarbeit
d) Einzahlung der Graduierungsgebühr.
II. Abschluß Klinische Gestaltpsychotherapie (5 Jahre)
Auszubildende, die ein Studium der Psychologie
oder Medizin abgeschlossen haben, können die 4-jährige
Ausbildung mit dem Abschluß "Klinische
Gestaltpsychotherapie" beenden.
Dazu müssen im 3. und 4. Jahr der Ausbildung jeweils zwei
fortlaufende Therapien protokolliert werden.
Neben der Supervision in der Ausbildungsgruppe und der kollegialen Supervision in der Peer-Gruppe werden in 50 Stunden Einzelsupervision (bzw. Einzelsupervision in einer Kleingruppe) 200 weitere Stunden Behandlungspraxis (also etwa jede 4. Stunde) supervidiert.
III. Ausbildung in Gestaltberatung (3 Jahre)
1. Zulassungsbedingungen
Die Aufnahme zur Ausbildung in Gestaltberatung
ist für Teilnehmer/innen möglich, die in helfenden Berufen
(beratende soziale, pädagogische, seelsorgerische etc.
Tätigkeiten) arbeiten. Ausnahmeregelungen können ggf. mit der
Institutsleitung getroffen werden.
Das Eingangsseminar will die Interessenten mit der
Gestalttherapie vertraut machen und stellt gleichzeitig ein
Auswahlverfahren für die Ausbildung dar.
2. Zeitliche Dauer und Ablauf der Ausbildung
Die Ausbildung erstreckt sich in
berufsbegleitender Form über eine Dauer von 3 Jahren und umfaßt
ca. 940 Stunden.
Sie gliedert sich in Grund-, Mittel- und Oberstufe, ein
Intensivseminar eingeschlossen (ca. 600 Std.) plus 50 Std.
supervidierte therapeutische Praxis in der Ausbildungsgruppe.
Eine Gestalt-Einzeltherapie (mind. 60 Std.) bei einem/er vom
Institut autorisierten Gestalttherapeuten/in ergänzt die
Ausbildung.
Daneben sind die Teilnehmer/innen verpflichtet, Peer-Gruppen zu
bilden, die, ohne Ausbildungstrainer, sich während der gesamten
Ausbildungszeit im Abstand von etwa 2 Wochen treffen (150 Std.).
Schwerpunkte sind dabei im ersten Jahr die Diskussion
theoretischer Fragen, im 2. Jahr Kleingruppenarbeit und im 3.
Jahr kollegiale Supervision der beraterischen Praxis.
In einem Studienbuch, welches jede/er Teilnehmer/in zu Beginn der
Ausbildung bekommt, sind alle Seminare zu bescheinigen. Nach
Erfüllung der Ausbildungsanforderungen und nach einem
Abschlußkolloquium mit der Ausbildungsleitung schließt die
Ausbildung mit der Vergabe des Zertifikats ab.
Die Ausbildungsleitung ist berechtigt, ohne das Nennen von
Gründen, Teilnehmern die Ausbildung am Institut zu verweigern
oder an besondere Bedingungen zu knüpfen.
3. Inhalte der Ausbildung
a) Grundstufe (1. Jahr)
Die Grundstufe dient der intensiven Selbsterfahrung des/der Ausbildungskandidaten/in. Er/Sie soll Einblick gewinnen in die eigene Psychodynamik und sich mit eigenen konfliktbedingten Behinderungen auseinandersetzen. Gleichzeitig soll seine/ihre Fähigkeit zu Empathie, Spontaneität, Selbst- und Fremdwahrnehmung gesteigert und seine/ihre Kontaktfähigkeit erweitert werden. Außerdem werden Kenntnisse der theoretischen Grundlagen der Gestalttherapie vermittelt. Themen sind u.a. die historischen Wurzeln der Gestalttherapie; Menschenbild und Grundkonzepte (Holismus, Feld, Polaritäten, Kontakt/Support, Selbst, Bewußtheit, Hier-und-Jetzt etc.); relevante Grundlagen der Gestaltpsychologie.
Parallel zur Grundstufe liegt der Beginn der Gestalt-Einzeltherapie (mind. 60 Std.), die normalerweise die gesamte Ausbildung begleitet. Ziel der Einzeltherapie ist dabei sowohl die intensive Eigentherapie als auch der lernende Umgang mit der Gestalt- Einzeltherapie.
b) Mittelstufe (2. Jahr)
In der Mittelstufe liegen die Schwerpunkte auf der methodischen Arbeit in Kleingruppen und in diesem Rahmen der Fortsetzung der Selbsterfahrung. Hinzu kommt die Arbeit mit dem "Awareness-Konzept" der Gestalttherapie (Sensory Awareness - Selbsterfahrung). Die begleitende Theoriearbeit umfaßt Themen wie: Fokus: Inhalt vs. Prozeß; der Kontakt-Zyklus; Grenzen und Grenzstörungen: Introjektion, Projektion, Retroflexion, Deflektion, Konfluenz; Gestalttherapeutische Methodenlehre: Phänomenologisches Explorieren, Dialog, Paradoxe Theorie der Veränderung, Aktives Experimentieren, Arbeit mit dem Widerstand. Dabei ist die Theorie nach der vom Institut vorgegebenen Literaturliste vorzubereiten und durch Durcharbeiten in der Peergruppe zu vertiefen.
c) Oberstufe (3. Jahr)
Die Fortsetzung der methodischen Arbeit in
Kleingruppen, das Üben der eigenständigen Leitung einer Gruppe
sowie die Entwicklung des persönlichen Arbeitsstils stehen im
Mittelpunkt des 3. Ausbildungsjahres. Gleichzeitig beginnt die
gestalt-beraterische Arbeit mit Klienten im persönlichen
Tätigkeitsfeld und deren Supervision in der Ausbildungsgruppe.
Außerdem werden diagnostische Fragen der Anamneseerhebung,
Interviewtechnik, Diagnosestellung und Therapieplanung behandelt.
Eine für die Gestalttherapie relevante theoretische
Auseinandersetzung mit verschiedenen klinischen Störungsbildern
wie Depressive Störungen, Angststörungen und
Persönlichkeitsstörungen sowie Fragen der praktischen Umsetzung
vervollständigen die Thematik dieses Ausbildungsabschnitts.
4. Zulassungsarbeit
In der Zulassungsarbeit soll die Anwendung der Gestalttherapie im persönlichen Tätigkeitsfeld dargestellt werden.
5. Graduierung
Im Abschlußkolloquium soll mit 2 Ausbildungsleitern der fachliche und persönliche Entwicklungsstand des/der Kandidaten/in sichtbar werden. Das Gespräch dauert 45 Minuten und endet nach bestandener Prüfung mit der Vergabe des Zertifikats. Als Voraussetzung dafür dienen:
a) Studienbuch
b) Bescheinung des/der Einzeltherapeuten/in
c) Zulassungsarbeit
d) Einzahlung der Graduierungsgebühr.